Gestaltungspläne
Die Gemeinde kann im öffentlichen Interesse oder auf begründeten Antrag von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die ein aktuelles und konkretes Bedürfnis nachweisen, Gestaltungspläne erlassen.
Die Gemeinde kann im öffentlichen Interesse oder auf begründeten Antrag von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die ein aktuelles und konkretes Bedürfnis nachweisen, Gestaltungspläne erlassen.