Bedingtes Feuerverbot
April
11
Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschlägen herrscht eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5). Das Amt für Bevölkerungsschutz hat aus diesem Grund ein bedingtes Feuerverbot im Freien erlassen.
- Nur die offiziellen, festeingerichteten Grillstellen verwenden
- Bei stärkerem Wind vollständig auf Feuer im Freien verzichten
- Keine brennenden Zigaretten und Zündhölzer wegwerfen
- Feuer laufend überwachen und bei allfälligem Funkenflug sofort löschen
- Grill- und Feuerstellen nur im gelöschten Zustand verlassen
Im Falle eines Brandes: Feuer schnellstmöglich löschen und sofort die Feuerwehr unter der Nummer 118 kontaktieren.