Bedingtes Feuerverbot

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschlägen herrscht eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5). Das Amt für Bevölkerungsschutz hat aus diesem Grund ein bedingtes Feuerverbot im Freien erlassen.

  • Nur die offiziellen, festeingerichteten Grillstellen verwenden
  • Bei stärkerem Wind vollständig auf Feuer im Freien verzichten
  • Keine brennenden Zigaretten und Zündhölzer wegwerfen
  • Feuer laufend überwachen und bei allfälligem Funkenflug sofort löschen
  • Grill- und Feuerstellen nur im gelöschten Zustand verlassen

Im Falle eines Brandes: Feuer schnellstmöglich löschen und sofort die Feuerwehr unter der Nummer 118 kontaktieren.