Warnung vor grosser Waldbrandgefahr

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der damit einhergehenden Trockenheit herrscht eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Das Amt für Umwelt hat aus diesem Grund ab Samstag, 19. April 2025, ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Vor allem an Sonnenhängen sind der Waldboden und die Vegetationsschicht sehr trocken. Im Zusammenhang mit dem ab Karfreitag wieder sonnigen und ab Karsamstag föhnigem Wetter ist das Entzünden von offenem Feuer im Wald und in Waldesnähe ab Samstag bis auf Weiteres verboten.

Grillstellen im Wald und in Waldesnähe, auch festeingerichtete, dürfen nicht benutzt werden. Zudem dürfen keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden. Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen.