Unterschriftenbeglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften können beim Fürstlichen Landgericht, beim Amt für Justiz-Grundbuch sowie bei den Gemeinden durchgeführt werden.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 10.–
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite: CHF 4.–
- Zusatzgebühr für Hausbesuche: CHF 100.–